GUTACHTEN

ZAHN IG

BERATUNG - PLANUNG - UMSETZUNG

Wir bieten neben den klassischen Bauingenieurleistungen auch die Erstellung von Gutachten an. Dazu gehören:

Gutachterliche Stellungnahme

Bei einer Gutachterlichen Stellungnahme handelt sich ebenfalls um ein Instrument zur Schilderung eines Sachverhalts, wie bei einem Privat-, Gerichts- oder Kurzgutachten.

Der Unterschied zu den eigentlichen Gutachten ist die Form und der Umfang der Ausarbeitung. Gutachterliche Stellungnahmen sind eine preisliche Alternative zum Gutachten, da für Ihre Ausarbeitung und Zusammenstellung wesentlich weniger Zeit veranschlagt wird.

Die gutachterliche Stellungnahme umfasst alle Bereiche für die auch Gutachten von uns erstellt werden.

Schadensgutachten

Oft genug führen nicht oder mangelhaft dokumentierte Schäden an Bauwerken zu Streitigkeiten zwischen Bauherren und Handwerksbetrieben bzw. Versicherungsnehmern und Versicherern. Beweissicherungsgutachten und eine detaillierte Dokumentation sind hier unerlässlich und helfen ggf. bereits behobene Schäden im Nachhinein zu rekonstruieren.

Bei Baumaßnahmen geben eigenmächtige Ausführungen von Bauunternehmen immer wieder Anlass zu Streit, ob die Ausführung fachgerecht ist oder geändert werden muss.
Hier können wir ein objektives Gutachten erstellen und Lösungsansätze liefern.

Treten Schäden an Gebäuden auf, so sind die Kosten bzgl. der Instandsetzung derselben, für Laien in der Regel nicht abschätzbar. Streitigkeiten mit Versicherern und ausführenden Handwerksbetrieben erscheinen unlösbar. Hier bedarf es der Einschätzung eines Sachverständigen der die Zusammenhänge der Baukonstruktion durchblickt.

Gerne bieten wir Ihnen auch Gutachten bzw. Zustandsbeschreibungen zu anderen Fragestellungen wie etwa die Dokumentation eines etwaigen Sanierungsstaus beim Erwerb einer Immobilie. Energetische und anlagentechnische Einschätzung des Gebäudes, baubegleitende Maßnahmen, Baubegleitung, Abnahme von Mietobjekten.

Bauwerksprüfung nach DIN 1076

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BmVBW) fordert für Ingenieurbauwerke wie Brücken, Stützwände, Lärmschutzwände etc. im Zuge von Straßen und Wegen in regelmäßigen Abständen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076.

Demnach sind diese Bauwerke alle 3 Jahre einer einfachen Prüfung und alle 6 Jahre einer Hauptprüfung zu unterziehen mit dem Ziel, frühzeitig Mängel zu erkennen, die die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit oder Verkehrsicherheit beeinträchtigen.

Aufgrund langjähriger Erfahrung auf diesem Fachgebiet können wir unseren Auftraggebern fundierte Informationen über den Zustand ihrer Verkehrsbauwerke übermitteln.

Darüber hinaus beinhaltet das von uns erstellte Prüfdokument wesentliche Aussagen über die Gewichtung evtl. vorhandener Schäden und die Dringlichkeit zur Beseitigung von Mängeln. Durch eine über den reinen Zustandsbericht hinausgehende Beratung hinsichtlich evtl. notwendiger Sanierungen können wir unseren Kunden Entscheidungshilfen an die Hand geben, die zu einem wirtschaftlichen Betrieb über die gesamte Lebensdauer des Bauwerks beitragen.

Durch rechtzeitiges Erkennen und Beheben von Schäden zu einem frühen Zeitpunkt werden Kosten eingespart und die Lebensdauer verlängert. Im Gegensatz dazu beinhaltet eine unzulängliche Betreuung der Bauwerke erfahrungsgemäß ungünstigere und unwirtschaftlichere Prognosen.

Wir unterstützen Sie bei allen Maßnahmen rund um die Bauwerksprüfung. Wir haben Erfahrung mit Brückenprüfung und weittragenden Dachkonstruktionen. Gerne beraten wir Sie über mögliche oder notwendige Prüfverfahren, erläutern die Kosten und Maßnahmen.

Wiederkehrende Bauwerksprüfung

KONTAKT

ZAHN IG

IN VERBINDUNG TRETEN - DEN DRAHT HALTEN

ZAHN Ingenieurgesellschaft mbH
Traunsteiner Str. 1
83301 Traunreut
Telefon: 08669 / 78989-0
Telefax: 08669 / 78989-29
E-Mail: info@zahn-ig.de

Signet IHK Ausbildungsbetrieb 2023

Öffnungszeiten:

Unser Ingenieurbüro ist
Montags bis Donnerstags von 7.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr
sowie Freitags von 7.00-13.00 Uhr für Sie erreichbar.